Die neuen EU-Führerscheinklassen seit dem 01.01.1999
Alle mit “*” gekennzeichneten Führerscheine können Sie bei uns machen.

A*Motorrad

ab 25 Jahre

Motorrad mit unbeschränkter Leistung. Die Klasse A schliesst die Klasse A1 und M ein und setzt beim Erwerb keine andere Führerscheinklasse voraus.

 

 

 

A*Motorrad

ab 18 Jahre

Leistungsbeschränkung auf max. 25kW und 0,16kW/kg Leergewicht nur innerhalb der ersten 2 Jahre.

 

 

 

A1*Leichtkraftrad

ab 16 Jahre

Leichtkraftrad mit max. 125 cm³, 11 kW. Die Klasse A1 schliesst die Klasse M ein. Beim Erwerb ist der Besitz einer anderen Führerscheinklasse nicht notwendig. Bis zum 18. Lebensjahr max. 80km/h

 

 

 

M1*Kleinkraftrad

ab 16 Jahre

Kleinkraftrad mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und 45 km/h. Der Besitz der Führerscheinklasse M schliesst keine andere Klasse ein und wird ohne Probezeit erteilt.

 

 

 

B*PKW

ab 18 Jahre

PKW mit max. 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), LKW's bis 3,5 t. Der Besitz der Klasse B schliesst die Klassen M und L ein.

 

 

 

C1 PKW

ab 18 Jahre

LKW mit max. 7,5 t. Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig. Die Klasse C schliesst die Klassen L und M ein.

 

 

 

C LKW

ab 18 / 21 Jahre

LKW über 7,5 t für den gewerblichen Gebrauch. Vor dem 21. Lebensjahr nur für LKW's bis 7,5 t. Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Besitz der Klasse B voraus.

 

 

 

D1 BUS

ab 21 Jahre

Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen. Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

 

 

 

D BUS

ab 21 Jahre

Busse mit über 16 Fahrgastplätzen. Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus und schließt die Klasse D1 ein.

 

 

 

L Landwirt. Nutzfahrzeuge

ab 16 Jahre

Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Für den Erwerb der Klasse L ist nur eine theoretische Prüfung notwendig. Die Klasse L schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.

 

 

 

T Landwirt. Nutzfahrzeuge

ab 16 / 18 Jahre

Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Bis zum 18. Lebensjahr gilt die Beschränkung auf max. 40km/h. Klasse T schließt die Klassen L und M ein.

 

 

 

E* Anhänger

wie beim Zugfahrzeug

Nur in Verbindung mit dem Besitz eines Führerscheins der Klassen B, C, C1, D oder D1 möglich.